• Als Heilpraktiker

    Als Heilpraktiker bin ich berechtigt, mit privaten Krankenkassen, den Beihilfestellen oder mit Versicherten mit entsprechender Zusatzversicherung abzurechnen. Es bedarf hierzu keiner ärztlichen Überweisung.

    Die Rechnungsstellung an die oben genannten Patienten erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Sie fordern dann von Ihrer Krankenkasse diesen Betrag anhand der von mir gestellten Rechnung wieder ein.

    Selbstzahler erhalten ebenfalls eine Rechnung auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

    Mit einem Blick in die Leistungsbeschreibung Ihres Versichertentarifes können Sie sich Klarheit darüber verschaffen, wieviel Ihre Krankenkasse davon übernimmt.

    Als Physiotherapeut

    Die Behandlung erfolgt auf ärztliche Verordnung physiotherapeutischer Leistungen auf einem Privatrezept und wird privat für Selbstzahler und privat Versicherte in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung orientiert sich an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh)

    Die vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten richtet sich auch hier nach der Leistungsbeschreibung Ihres Versichertentarifes.


    Auskünfte über Preise der einzelnen Therapien erhalten Sie gern auf Anfrage oder entnehmen Sie der Preisliste, die in meiner Praxis ausliegt.

    Gesundheit ist weniger ein Zustand als eine Haltung. Und sie gedeiht mit der Freude am Leben.

    Thomas von Aquin

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